Treppen & Flure
Vom Erdgeschoss bis zum obersten Stockwerk.
- Treppen und Podeste kehren und feucht wischen
- Handläufe & Geländer
- Spinnweben entfernen
- Türgriffe & Lichtschalter
Ein gepflegter Eingang und saubere Hausflure – zuverlässig im vereinbarten Rhythmus. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter.
Ein typischer Umfang – was davon in Ihrem Objekt sinnvoll ist und wie oft, legen wir nach der Besichtigung gemeinsam fest.
Vom Erdgeschoss bis zum obersten Stockwerk.
Der erste Eindruck für Bewohner und Besucher.
Weitere gemeinsam genutzte Bereiche.
In vielen Häusern ist die Treppenhausreinigung per Hausordnung auf die Mieter verteilt – und genau das sorgt oft für Ärger, wenn einzelne Parteien nicht reinigen. Mit einer beauftragten Reinigung wird das Treppenhaus regelmäßig gepflegt, unabhängig davon, wer gerade Zeit hat.
Für Vermieter wichtig: Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Wir beschreiben den Leistungsumfang im Angebot so, dass die Abrechnung nachvollziehbar bleibt.
Fragt jemand nach, ob wirklich gereinigt wurde, hilft der digitale Nachweis: Jeder Einsatz wird vor Ort per QR-Code erfasst. Im Kundenportal sehen Sie Datum, Uhrzeit und erledigte Punkte – auch für mehrere Häuser.
Sie brauchen keine fertige Leistungsbeschreibung. Ein paar Angaben zu Ihrem Objekt reichen – den Rest klären wir bei der Besichtigung.
Besichtigung vereinbarenPer Formular, Telefon oder WhatsApp: Objekt, Ort, Fläche und gewünschter Rhythmus.
Kostenlos und unverbindlich – dabei klären wir Umfang, Zugänge und Zeiten.
Innerhalb von 24 Stunden, mit klar beschriebenen Leistungen.
Üblich ist eine Reinigung pro Woche, in kleineren Häusern auch alle zwei Wochen. Bei vielen Parteien oder viel Durchgangsverkehr kann ein häufigerer Rhythmus sinnvoll sein. Nach der Besichtigung schlagen wir einen passenden Plan vor.
Grundsätzlich ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist: Die Gebäudereinigung gehört nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Für die Abrechnung erhalten Sie ein Angebot mit klar beschriebenen Leistungen.
Typisch sind Treppen und Podeste, Handläufe, der Hauseingang sowie die Briefkasten- und Klingelanlage. Kellerflure, Aufzugskabine oder Dachbodenaufgang nehmen wir auf Wunsch mit auf. Den genauen Umfang legen wir gemeinsam fest.
Das klären wir bei der Besichtigung, zum Beispiel über einen Schlüssel, den Sie uns übergeben. Gereinigt wird an festen Wochentagen – so wissen Hausverwaltung und Bewohner, wann wir da sind.
Unser Sitz ist in Essen-Altenessen. Von hier aus sind wir im ganzen Ruhrgebiet zwischen Essen und Dortmund im Einsatz.
Viele Kunden kombinieren Leistungen, etwa eine Grundreinigung zum Start und danach die regelmäßige Pflege.